Waldbrandverordnung für den Bezirk St.Pölten Land

Aufgrund der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St.Pölten gilt ab den 14.Juli die Waldbrandverordnung.

 

Im Gefährungsbereich des Waldes sind sämtliche brandgefährliche Handlungen

  • Das Rauchen
  • Das Hantieren mit offenen Feuer
  • Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
  • jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer

Verboten.

Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben wegzuwerfen.

 

 

https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BVB&Dokumentnummer=BVB_NI_PL_20230713_6