Aufgrund der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St.Pölten gilt ab den 14.Juli die Waldbrandverordnung.
Im Gefährungsbereich des Waldes sind sämtliche brandgefährliche Handlungen
- Das Rauchen
- Das Hantieren mit offenen Feuer
- Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
- jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer
Verboten.
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben wegzuwerfen.
https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BVB&Dokumentnummer=BVB_NI_PL_20230713_6